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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Lovely People GmbH

 

§ 1 Auftragsannahme und Vertragsschluss

Bis zur schriftlichen Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die „lovely people GmbH“. Sollten trotz des Schriftformerfordernisses ohne schriftlichen Vertrag durch die „lovely people GmbH “ Leistungen für den Auftragnehmer auf dessen mündliche Weisung ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch der „lovely people GmbH “ entsprechend dem unterbreiteten Angebot.

§ 2 Leistungsumfang

Zu den Leistungen der „lovely people GmbH “ zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der genaue Gegenstand und die damit verbundenen Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

Die von der “lovely people GmbH“ angebotenen Produkte sind oftmals saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung einzelne im Angebot genannte Produkte nichtvorhanden sein, behält sich die „lovely people GmbH “ vor, diese gegen zumindest gleichwertige Waren auszutauschen. Die angebotenen Produkte verstehen sich daher freibleibend.

Die „lovely people GmbH “ bestimmt, welcher Betrieb und welche Mitarbeiter den Auftrag ausführen werden. Soweit die „lovely people GmbH “ aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, ist die „lovely people GmbH “ berechtigt, die jeweiligen Subunternehmerverträge in Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu schließen. Die „lovely people GmbH “ wird diese Fremdleistungen im Rahmen der Angebote kenntlich machen.

Gegenstände und Materialen, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind und von der „lovely people GmbH “ angeliefert werden, bleiben im Eigentum der „lovely people GmbH “ und sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an die „lovely people GmbH “ herauszugeben. Etwaige Fehlmengen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit Getränke auf Kommissionsbasis geliefert werden, erfolgt eine Rücknahme nur, sofern die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind. Soweit von Seiten des Auftraggebers keine anderweitige schriftliche Anweisung ergeht, ist die „lovely people GmbH “ berechtigt, nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung im Rahmen der Aufräumarbeiten etwaige nicht verzehrte Produkte zu entsorgen. Dies gilt nicht für Getränke, deren Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

§ 3 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 4 Pflichten und Haftung

Die „lovely people GmbH “ verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Die „lovely people GmbH “ wird jedoch von einer Lieferverpflichtung frei, sofern sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, welche sie trotz der nach den Umständen des Vorfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu zählt insbesondere die höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen bei der Anlieferung wesentlicher Rohstoffen und Waren usw., sofern durch die vorstehenden Umstände die rechtzeitige und richtige Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei diesen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie bei dem Auftraggeber, bei „lovely people GmbH “ oder einem Lieferanten entstehen. Soweit die „lovely people GmbH “ von der Lieferverpflichtung frei wird, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche des Auftraggebers. Auch Rücktrittsrechte entfallen.

Bei unsachgemäßer Lagerung von Produkten durch den Auftraggeber übernimmt die „lovely people GmbH “ keine Haftung. Die „lovely people GmbH “ haftet lediglich im Fall von grobem Verschulden der eigenen Mitarbeiter. Die Haftungshöhe durch die „lovely people GmbH “ ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Die Haftung für darüber hinausgehenden Schaden, auch aus entgangenem Gewinn oder Störung des Geschäftsbetriebes, ist ausgeschlossen.

§ 5 Zahlungen, Verzug, Aufrechnung

Die „lovely people GmbH “ ist berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von mindestens 80 Prozent des geschätzten Endbetrages laut Kostenaufstellung zu erheben. Die Anzahlung des Auftraggebers muss spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der „lovely people GmbH “ eingegangen sein. Sollte die Anzahlung des Auftraggebers nicht spätestens sieben Tage vor dem Termin der Veranstaltung eingehen, ist die „lovely people GmbH “ berechtigt, gemäß § 6 vom Vertrag zurückzutreten.

Der offene Saldo der Schlussabrechnung ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatzberechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Kosten zurückzuerstatten, die ein eventuelles Streitverfahren im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstanden sind.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Dritter wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

 

§ 6 Rücktritt

Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Bei Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers gelten folgende Stornobedingungen:

8 Wochen bis 4 Wochen vor Auftragsdatum 10% des kalkulierten Netto-Umsatzes

4 Wochen bis 2 Wochen vor Auftragsdatum 20% des kalkulierten Netto-Umsatzes

2 Wochen bis 1 Woche vor Auftragsdatum 60% des kalkulierten Netto-Umsatzes - weniger als 1 Woche vor Auftragsdatum 85% des kalkulierten Netto-Umsatzes

Die „lovely people GmbH “ ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Akontozahlung nicht bis zum vertraglich festgelegten Termin auf dem angegebenen Geschäftskonto eingegangen ist. In diesem Fall wird der Auftraggeber nicht von der Leistung befreit, es gelten die Stornobedingungen.

Die „lovely people GmbH “ ist des Weiteren berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber in Insolvenz gerät bzw. ein begründeter Verdacht einer Insolvenz des Auftraggebers besteht. In diesem Fall ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, der „lovely people GmbH “ die bis zum Rücktritt angefallenen Kosten laut Stornobedingungen zu bezahlen.

§ 7 Änderungen im Leistungsumfang

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der „lovely people GmbH “ die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal, etc. werden nach den Listenpreisen der „lovely people GmbH “ gesondert berechnet.

§ 8 Reklamationen

Reklamationen bzw. Beanstandungen sind zunächst unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter der jeweiligen Veranstaltung in konkretisierter Form mitzuteilen und haben innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Leistungserbringung schriftlich zu erfolgen. Soweit der Auftraggeber dieser Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nachkommt und deshalb die Mängel während oder bis zum Ende der Veranstaltung nicht behoben werden können, ist die Berufung des Auftraggebers auf Ansprüche aufgrund der festgestellten Mängel ausgeschlossen.

Ansprüche des Auftraggebers wegen der Übernahmen einer Garantie können gegenüber der „lovely people GmbH “ nur dann geltend gemacht werden, wenn die Übernahme der Garantie von der „lovely people GmbH “ im Vertrag oder anderweitig schriftlich ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist.

§ 9 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung auch einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 10 Gerichtstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort München.

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